RECHTSANWÄLTIN ANNETTE WARSÖNKE

FACHANWÄLTIN FÜR STEUERRECHT

VERGÜTUNG:

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Die von mir erbrachten Leistungen im Bereich des Steuerrechts werden - soweit nicht anders vereinbart - entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.

Es sind jedoch auch individuelle Vereinbarungen möglich, z.B. nach Stundensatz oder Pauschalhonorar.