RECHTSANWÄLTIN ANNETTE WARSÖNKEFACHANWÄLTIN
FÜR STEUERRECHT
VERGÜTUNG: -
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- - - - - - - - - - - - - - - Die von mir erbrachten
Leistungen im Bereich des Steuerrechts werden - soweit nicht anders
vereinbart - entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung
abgerechnet. Es sind jedoch auch
individuelle Vereinbarungen möglich, z.B. nach Stundensatz oder
Pauschalhonorar.
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